| ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR VERANSTALTUNGEN UND
ZIMMERBUCHUNGEN
Lieber Gast!
Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so
angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen,
welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten
Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen
Interesse klären soll, und die sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
I. Vertragsabschluss
1.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen
oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt
werden.
2.
Bei Gruppenreservierungen gilt:
Die kostenlose Reduzierung der Zimmeranzahl ist auf 15 % des bestellten
Zimmerkontingentes begrenzt, darüber hinaus gehende Stornierungen
können in Rechnung gestellt werden. Die Stornierung des gesamt
Vertrages ist nachfolgend geregelt:
Bis 6 Wochen vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise werden 30% des Gesamtumsatzes,
bis 2 Wochen 50% des Gesamtumsatzes bis 2 Tage vor Anreise 80%
des Gesamtumsatzes und für später bzw. gar nicht stornierte
Zimmerkontingente werden 100% des Gesamtumsatzes fällig.
Grundsätzlich ist bei Gruppenreservierung ein Deposit von
30% des Gesamtumsatzes bis 4 Wochen vor Anreise fällig, der
Rest ist vor Ort vollständig bei Abreise zahlbar. Sollte das
Deposit nicht gezahlt werde ist das Hotel nicht verpflichtet die
Zimmer zur Verfügung zu stellen!
3.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden
Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
4.
Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Hotels.
5.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann
vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
6.
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt
der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung
für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn
der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht
Gebrauch macht.
7.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Gastes 6 Monate.
II. An- und Abreise
1.
Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug
am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe
hat bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach
kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis)
in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
2.
Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des
Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig
vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine
spätere Anreise vereinbart wurde.
III. Preise, Leistungen
1.
Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben
sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung
nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer
ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld
und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die Preise
des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.
Ä
ndert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern
sich vereinbarte Preise entsprechend.
3.
Ü
berschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung
bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10 %, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner
geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
IV. Veranstaltungen
1.
Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl
bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung
mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
2.
Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als
endgültig gemeldeten Anzahl können nach dem unter 1.
genannten Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden und gehen
zu Lasten des Veranstalters.
3.
Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung
die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen
von mehr als 5% müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
4.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann
das Hotel ab 24.00 Uhr Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises
abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über
Mitternacht hinaus berücksichtigt.
5.
Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen
und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In
Sonderfällen (Nationale Spezialitäten usw.) kann darüber
jedoch vorher eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden,
die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr
bzw. Korkgeld berechnet.
6.
Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger
von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen
und Getränke.
7.
Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert
mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung
aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches
Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen
oder zu gefährden.
8.
Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffen-tlichungen,
insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen
oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen,
die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich
der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
V. Zahlung, Rechnungen des Hotels
1.
Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsschluss oder
danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe
der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich
vereinbart.
2.
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind unverzüglich nach
Erhalt ohne Abzug zahlbar.
3.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen,
falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren
Verzugschaden nachweist.
4.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr
in Höhe von € 5,00 erhoben.
5.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz
des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen
die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung
und Vereinbarungen erst später fällig werden.
6.
Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener
Leistungen sind nicht möglich.
7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.
VI.
Rücktritt,
Abbestellung, Stornierung durch den Kunden
1.
Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden
und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung
zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung.
2.
Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde,
kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum
vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel
erklärt.
3.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden
zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es werden dem Kunden
dann 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück, 60 % des Preises für lediglich
bestellte Speisen und Getränke, gilt auch für Bestellungen
in der „Kapelle“, und 70 % bei Pauschalvereinbarungen
(Unterkunft plus Verpflegung) berechnet. Bei Veranstaltungen ist
das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen,
zuzüglich 35 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei
Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Veranstal -tungstermin, bei
jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt:
Mindest-Menüpreis -Bankett x Personenzahl; Ersparte Aufwendungen
des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei,
daß dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
4.
Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung
einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung
durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden
ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden
kann.
VII.
Rücktritt
durch das Hotel
1.
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
a) angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne
auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
b) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
c) ein Verstoß gegen oben Ziff. IV.7. vorliegt. Das Hotel
ist in diesem Fall auch berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
Ziff. VI dieser Bedingungen gilt entsprechend, weitere Schadenersatzansprüche
des Hotels bleiben unberührt.
d) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene
Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs,
die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann.
e)
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen z. B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden.
f) wegen Irrtum eine Veranstaltung nicht möglich ist, wobei dem
Kunden die bis dato entstandenen Kosten auf Nachweis ersetzt werden.
2.
Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen
Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist
das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt,
sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
/ Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
3.
Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem
Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
VIII. Haftung
1.
Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden
von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
2.
Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z. B. auch Ausstellungs-
gegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte
Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB
nur bis zu einem Betrag von € 750,00 gehaftet. Die Haftung ist
ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände
unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände
dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt
werden.
3.
Der Veranstalter/Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen,
die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer
verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste
und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
4.
Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen
und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen
frei.
5.
Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen
jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder
vorsätzlich.
IX. Sonstiges
1.
Tiere dürfen nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen
Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
2.
Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher
Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter
Erfüllung sind ausgeschlossen.
3.
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4.
Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel
sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände,
die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt
das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung,
Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen
Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung
oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmungen
1.
Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn
sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung
ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des
Gerichts der Stadt Worms vereinbart. Erfüllungsort ist Worms
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|